WEIL KOMPLEXE PROJEKTE KLARE ENTSCHEIDUNGEN BRAUCHEN

Thiemo Burgard

Rechtsanwalt für Umweltrecht und Arbeitsschutz in Homburg (Saarland)

Ich berate Unternehmen überregional im Umweltrecht und Arbeits- und Gesundheitsschutz insbesondere im Umgang mit Genehmigungs-, Überwachungs- und Ermittlungsbehörden.

Aus langjähriger eigener Behördenpraxis kenne ich Entscheidungswege und Abläufe auf der anderen Seite des Schreibtisches. Dieses Verständnis nutze ich, um gemeinsam mit Ihnen fachlich belastbare, rechtlich tragfähige und behördlich umsetzbare Lösungen zu entwickeln.

Profil

BEHÖRDEN VERSTEHEN. LÖSUNGEN ENTWICKELN.

Erfolgreiche Beratung im Umwelt- und Arbeitsschutzrecht erfordert mehr als die Kenntnis der Rechtslage. Entscheidend ist das Verständnis dafür, wie Behörden und Ämter arbeiten, entscheiden und kommunizieren, welche Informationen sie benötigen und über welche Handlungsspielräume sie verfügen.

Aus mehr als 30 Jahren leitender Tätigkeit in Ministerien, Behörden und Ämtern kenne ich behördliche Entscheidungswege, interne Abläufe und die praktische Umsetzung rechtlicher Vorgaben aus eigener Erfahrung.

Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen Lösungen zu entwickeln, die fachlich belastbar, rechtlich tragfähig und behördlich umsetzbar sind und diese gegenüber  Behörden überzeugend und nachvollziehbar zu vermitteln.

Umweltrecht

GENEHMIGUNGEN, AUFLAGEN, VERFAHREN

Ich begleite Ihr Vorhaben von der Planung bis zur Genehmigung und übernehme die rechtliche Steuerung gegenüber den zuständigen Behörden.

Wenn Auflagen drohen oder bereits ein Verfahren läuft, sorge ich für eine klare Linie.

Schwerpunkte

  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Abfall-, Wasser- und Bodenschutzrecht
  • Naturschutzrecht

Typische Anlässe für eine Beauftragung

  • Genehmigungs- und Änderungsverfahren
  • Behördliche Anordnungen, Auflagen, Fristen
  • Vorwürfe von Umweltverstößen/ drohende Bußgelder
  • Konflikte rund um Abfall, Wasser, Boden und Naturschutz

Arbeits- und Gesundheits­schutz

GEWERBEAUFSICHT UND BERUFSGENOSSENSCHAFT IM BETRIEB: KONTROLLE, ANZEIGE ODER VORFALL

Ich unterstütze Sie dabei, Bußgeld- und Haftungsrisiken zu reduzieren und den Behördenkontakt sauber zu führen. Das gilt besonders, wenn bereits ein Vorfall, eine Anzeige oder eine Kontrolle im Raum steht.

Schwerpunkte

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Typische Anlässe für eine Beauftragung

  • Behördliche Kontrolle
  • Unfälle, Beinah-Unfälle, interne Meldungen
  • Bußgeldverfahren und Anhörungen
  • Regressverfahren der Berufsgenossenschaft
  • Fragen der Organisation, Delegation und Verantwortung

Mein Anspruch

PERSÖNLICH UND VERLÄSSLICH

Ich löse Ihre Probleme. Zeitnah, belastbar und in einer Sprache, die Sie und Behörden verstehen. Mein Ziel ist es, mit der nötigen Konsequenz Entscheidungen herbeizuführen, Risiken zu begrenzen und Ihre Position ohne unnötige Eskalation zu stärken.

Blank Form (#3)