Nach einem Arbeitsunfall geht es für Betriebe häufig zunächst um eine rechtssichere Organisation und Dokumentation – gleichzeitig können BG-Anfragen, Regressfragen oder Ermittlungen schnell rechtliche Risiken für Unternehmen und Verantwortliche auslösen. Die folgenden FAQs geben eine erste Orientierung zum Umgang mit BG-Unterlagenanforderungen, zur internen Aufklärung und zu Situationen, in denen abgestimmte Kommunikation entscheidend ist.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Einordnung, schreiben Sie mir.
Spätestens bei schweren Verletzungen, Wiederholungsereignissen, mehreren Verantwortlichen oder wenn Polizei/ Staatsanwaltschaft ermittelt, wird eine anwaltliche Unterstützung sinnvoll.
–> Dann sind eine saubere Dokumentation und eine abgestimmte Kommunikation entscheidend.
Nicht zwingend – häufig handelt es sich zunächst um Sachverhaltsaufklärung. Je nach Lage können die Unterlagen Regressverfahren anstoßen.
–> Sinnvoll ist, die Unterlagen vorab auf vollständig und Konsistenz zu prüfen.
Die Aufklärung der Umstände eines Arbeitsunfalls durch den Arbeitgeber ist Pflicht. Befragungen sollten zeitnah, sachlich und dokumentierbar erfolgen (keine Vorverurteilung).
–> Bei schweren Vorwürfen, Fremdfirmen oder behördlichen Ermittlungen sollte die Vorgehensweise mit einem Anwalt abgestimmt werden.
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